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Das Sanatorium hat das Recht, bei ankommenden
Patienten eine Heilbehandlung abzulehen, wenn bei der Untersuchung Anzeichen folgender
Erkrankungen (Kontraindikationen) festgestellt werden:
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- Der Klient darf nicht unter einer ansteckenden Krankheit leiden und er darf kein
Bazillenträger sein.
- Klinische Anzeichen für Kreislaufversagen, maligni arytmie
- häufige profuse Blutungen
- Geschwülste, die während der Heilbehandlung festgestellt wurden und die nach dieser
Heilung mit klinisch feststellbaren Anzeichen weiter wachsen.
- Epilepsie, mit der Ausnahme, dass in den letzten 3 Jahren kein Anfall auftrat.
- Aktive Atacken oder Phasen von Psychosen oder seelischen Störungen
- Abhängigkeit von Rauschgiften oder Medikamenten
- Schwangerschaft
- Dekubitus
- Unfähigkeit, sich wenigstens teilweise selbst zu versorgen
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Aus humanitären Gründen, wird Klienten mit oben genannten
Kontraindikationen bei akutem Bedarf die notwendige Hilfe in angemessenem Umfang bis zur
Erledigung der Formalitäten in Verbindung mit der Ablehnung des Klienten und seines
Abgangs aus dem Sanatorium angeboten. Für in Anspruch genommene Dienste gilt die
Preisliste für Sonderleistungen ggf. ggs. Vereinbarung möglich. |
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