Sanatorium Klimkovice

in der Tschechischen Republik


 

 
 
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Das Sanatorium hat das Recht, bei ankommenden Patienten eine Heilbehandlung abzulehen, wenn bei der Untersuchung Anzeichen folgender Erkrankungen (Kontraindikationen) festgestellt werden:
 
 

  1. Der Klient darf nicht unter einer ansteckenden Krankheit leiden und er darf kein Bazillenträger sein.
  2. Klinische Anzeichen für Kreislaufversagen, maligni arytmie
  3. häufige profuse Blutungen
  4. Geschwülste, die während der Heilbehandlung festgestellt wurden und die nach dieser Heilung mit klinisch feststellbaren Anzeichen weiter wachsen.
  5. Epilepsie, mit der Ausnahme, dass in den letzten 3 Jahren kein Anfall auftrat.
  6. Aktive Atacken oder Phasen von Psychosen oder seelischen Störungen
  7. Abhängigkeit von Rauschgiften oder Medikamenten
  8. Schwangerschaft
  9. Dekubitus
  10. Unfähigkeit, sich wenigstens teilweise selbst zu versorgen
 
Aus humanitären Gründen, wird Klienten mit oben genannten Kontraindikationen bei akutem Bedarf die notwendige Hilfe in angemessenem Umfang bis zur Erledigung der Formalitäten in Verbindung mit der Ablehnung des Klienten und seines Abgangs aus dem Sanatorium angeboten. Für in Anspruch genommene Dienste gilt die Preisliste für Sonderleistungen ggf. ggs. Vereinbarung möglich.
  

 
 

 
 

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